Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der balconergy GmbH bzw. des im Angebot ausdrücklich bezeichneten autorisierten balconergy-Partners
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für Verträge über die Lieferung und – soweit vereinbart – Montage von Photovoltaik-Komponenten, Steckersolarsystemen, Zubehör, Halterungssystemen, Speichersystemen sowie zugehörigen Serviceleistungen.
(2) Vertragspartner des Kunden ist entweder die balconergy GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main, oder ein rechtlich selbständiger, autorisierter balconergy-Partner, sofern dieser im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnet ist. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend “Anbieter” genannt.
(3) Tritt ein autorisierter balconergy-Partner als Vertragspartner auf, handelt er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die balconergy GmbH wird in diesem Fall nicht Vertragspartnerin, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform erklärt wurde.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform zustande; vorbehaltlich dessen spätestens durch Lieferung oder Montage, sofern der Kunde hieraus den Annahmewillen des Anbieters eindeutig erkennen kann.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, die zugehörigen Produktunterlagen und diese AGB in der bei Vertragsschluss überlassenen Fassung.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Standard-Leistungsumfang umfasst, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, die Lieferung der angebotenen Komponenten, die fachgerechte mechanische Montage am vereinbarten Montageort, die betriebsbereite Verbindung mit dem vom Kunden bereitgestellten Anschlusspunkt sowie eine kurze Funktionsprüfung, soweit diese gefahrlos möglich ist. Die betriebsbereite Verbindung erfolgt ausschließlich im Umfang der im Angebot ausgewiesenen Produktkonfiguration und unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Anschlussmittels. Art, Umfang und normative Zulässigkeit des Anschlusses richten sich nach dem Angebot, den Produkt- und Herstellerunterlagen, den Konformitätsnachweisen sowie den jeweils anwendbaren gesetzlichen und technischen Anforderungen. Ein geeigneter Anschlusspunkt liegt nur vor, wenn die einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen für die angebotene Produktkonfiguration erfüllt sind. Bei PV-Systemen mit Speicher oder kombinierter Erzeugungs-/Speicherfunktion erfolgt eine betriebsbereite Verbindung über einen vorhandenen Steckanschluss nur, wenn die konkrete Produktkonfiguration hierfür nach Herstellerunterlagen, Konformitätsnachweisen und den einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen vorgesehen ist.
(2) Nicht Bestandteil des Standard-Leistungsumfangs sind insbesondere statische oder bautechnische Prüfungen, elektrotechnische Bestandsprüfungen, Messungen an Steckdosen, Leitungen, Schutzorganen oder Zählern, Änderungen an der Hausinstallation sowie sonstige Elektro-, Dachdecker-, Gerüst-, Kran-, Kernbohr-, Abdichtungs-, Maler- oder Maurerarbeiten, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Wartung, Monitoring, Support, Fernwartung, Firmwarepflege oder App-/Cloud-Dienste sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zugänglich, geeignet und ausreichend tragfähig ist, erforderliche Zustimmungen vorliegen und ein geeigneter, fest installierter Anschlusspunkt vorhanden ist. Bei Anlagen mit Speicher, App- oder Monitoring-Funktion stellt der Kunde außerdem die erforderliche Strom- und Datenversorgung einschließlich eines funktionsfähigen WLANs bereit, soweit erforderlich.
(5) Der Kunde bleibt als Betreiber für die bauseitigen Voraussetzungen des Montageorts, die Hausinstallation sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich, soweit Prüfung oder Anpassung nicht ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurden. Mobile Verteiler, Adapterketten, Mehrfachsteckdosen oder provisorische Verlängerungen sind kein geschuldeter Anschlusspunkt, sofern die Produktunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen.
§ 4 Sichtprüfung und Aussetzungsrecht
(1) Vor Beginn der Montage führt der Anbieter im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs eine Sichtprüfung des Montageorts und des vorgesehenen Anschlusspunkts durch.
(2) Werden dabei offensichtliche Sicherheitsbedenken, erkennbare Schäden oder sonstige Umstände festgestellt, die eine sichere Montage, Funktionsprüfung oder Übergabe nicht zulassen, ist der Anbieter berechtigt, die Montage, Funktionsprüfung oder Übergabe ganz oder teilweise auszusetzen oder abzubrechen.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden über die festgestellten Umstände. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit die Ursache vom Anbieter zu vertreten ist.
(4) Die Sichtprüfung des Anschlusspunkts ersetzt keine elektrotechnische Prüfung der kundenseitigen Elektroinstallation durch einen Elektrofachbetrieb. Eine Prüfung, Messung oder Änderung der kundenseitigen Elektroinstallation ist vom Anbieter nicht geschuldet, es sei denn, sie wurde ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart. Die Verantwortung für Zustand, Belastbarkeit und Eignung der bauseitigen Hausinstallation verbleibt beim Kunden, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
§ 5 Betreiberpflichten, Registrierung und technische Anforderungen
(1) Der Kunde hat als Betreiber die für die Anlage geltenden gesetzlichen, technischen und produktbezogenen Anforderungen einzuhalten. Maßgeblich sind die im Angebot ausgewiesene Konfiguration, die Produktunterlagen und die jeweils anwendbaren technischen Regeln. Bei PV-Systemen mit Speicher oder kombinierter Erzeugungs-/Speicherfunktion gelten für Anschlussart, Speicherbetrieb, Regelung und betriebsbereite Übergabe zusätzlich die für das konkrete System maßgeblichen Herstellerunterlagen, Freigaben und Konformitätsnachweise.
(2) Soweit vereinbart, unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Registrierung im Marktstammdatenregister auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten. Die Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit und fristgerechte Registrierung verbleibt beim Kunden. Bei Systemen mit Batteriespeicher sind die jeweils registrierungspflichtigen Einheiten entsprechend den im Zeitpunkt der Registrierung geltenden Vorgaben des Marktstammdatenregisters (MaStR) zu erfassen.
§ 6 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
(2) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG vorliegen, erfolgt die Abrechnung mit 0 % Umsatzsteuer. Der Kunde hat die für die steuerliche Behandlung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen. Bei unzutreffenden Kundenangaben ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuberechnen.
(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Anbieters.
§ 7 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Personenschäden, Garantien, Rückgriffsansprüchen sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Fristen.
(3) Herstellergarantien bestehen – sofern vom Hersteller eingeräumt – neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
(4) Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Beispielrechnungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 8 Digitale Elemente und Speicherfunktionen
(1) Soweit gelieferte Produkte digitale Elemente enthalten oder auf solche angewiesen sind, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Waren mit digitalen Elementen.
(2) Digitale Funktionen, Schnittstellen, Apps, Monitoring-, Cloud- oder Plattformleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
(3) Die Funktionsfähigkeit von Speicher-, Regelungs-, App- oder Monitoring-Funktionen hängt auch von kundenseitigen Voraussetzungen, Herstellerfreigaben, Firmwareständen, Kommunikationsverbindungen und gegebenenfalls dem Heimnetzwerk ab.
(4) Nicht freigegebene Eingriffe in Hardware, Verdrahtung, Stecker, Wechselrichter, Speicher, Firmware, Schutz- oder Leistungsparameter sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für Veränderungen an der herstellerseitig bzw. zertifikatseitig (VDE-AR-N 4105) vorgegebenen AC-Einspeisebegrenzung von maximal 800 W sowie das eigenmächtige Überschreiten der gesetzlichen Modulleistungsgrenze für Steckersolargeräte (derzeit 2.000 Wp). Für hierdurch verursachte Mängel oder Schäden haftet der Anbieter nicht; gesetzliche Ansprüche wegen davon unabhängiger Mängel bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Schäden, Mindererträge, Verzögerungen oder Nutzungsausfälle aufgrund bauseitiger Mängel, fehlender Genehmigungen, unzutreffender Kundenangaben, Mängeln der Hausinstallation oder sonstiger außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegender Umstände haftet der Anbieter nicht, soweit diese nicht von ihm verursacht wurden und im Rahmen des geschuldeten Leistungsumfangs nicht erkennbar waren.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Montage oder sonstigen Dienstleistungen beginnt, gelten die gesetzlichen Regeln über Wertersatz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweiligen Anbieters.
(3) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Steuerrechtliche Erklärung (§ 12 Abs. 3 UStG)
Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde als Erwerber, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG vorliegen. Er erklärt insbesondere, dass die Anlage auf oder in der Nähe begünstigter Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister (MaStR) 30 kW (peak) nicht überschreitet bzw. nicht überschreiten wird. Bei unzutreffenden Angaben ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuberechnen und nachzufordern.